Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 157.jpg

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zu Empfahung allerhand Gesicher und Einbildungen geschickt zu machen.


§. 52.

Daß der Plogojowitz eines gewaltsamen Todes gestorben sey, haben wir schon oben. §. 26. gemuthmasset. Ist solches in der Wahrheit gegründet, was Wunder? wenn der Hinterlassenen Gemüther mit vielerley Einbildungen beunruhiget worden. Denn es ist nichts elenders als ein Gemüthe, das sich nichts gutes bewust ist. Wer die Stiche des bösen Gewissens empfindet, der wird auch durch die Straffe des Bubenstücks, die er sich gewiß vorstellet, so geängstiget, daß er beständig ohne Rath und Gemüths-Verfassung ist; ja es beissen denselben noch die begangenen Sünden, wenn gleich schon viele Jahre verflossen sind. Præteritis admissa annis peccata remordent. LUCRET. Lib. III. Was soll nun nicht geschehen, wenn nur etliche Wochen verflossen sind, wie zu vermuthen steht, daß bey unserm Plogojowitz geschehen. Das hinterlassene Weib scheinet die meiste Beunruhigung über den Tod ihres Mannes gehabt zu haben, daher sie nirgend bleiben können, sondern wegen der vielen Gewissens-Bisse, die sie empfunden, sich von einem Ort zu dem andern begeben müssen. Es ist aber der Weiber Boßheit vielmahls so groß, daß sie auf keinerley Art und Weise genugsam erforscht werden kan. Wer will es uns demnach vor