Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 160.jpg

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die Hinterlassenen bald nach derselben Tode im Schlaffe vielmahls geplagt werden; ingleichen, wenn dem Verstorbenen im Tode bald etliche nachfolgen, welche mit ihm im Leben eine grosse Gemeinschafft gehabt. Es sind deßwegen die Worte merckwürdig, die Theophr. Paracelsus[1] folgendes Inhalts vorbringt: „Wenn ein schwangeres Weib zur Pest-Zeit in Kindes-Nöthen von aller Hülffe verlassen, stirbt, ist leichte zu schliessen, was sie alsdenn vor eine Einbildung habe. Denn wenn sie wünschet, ich wolte, daß, da ich ietzt und meine Geburth so elende sterben müssen, alle Menschen zugleich mit uns sterben möchten, so ist kein Zweiffel, daß nicht ein gedoppeltes Gifft der ansteckenden Seuche dadurch auff die Lebenden kommen solte.“ Es verdienet hier auch Marcus Marci von Kronland angeführt zu werden, bey welchem wir folgende merckwürdige Observation von dem Blute eines umgebrachten Cörpers, so durch die Imagination des Thäters in Bewegung gebracht worden, finden: „Es kan geschehen“, schreibt er, in Philos. Vet. Restit. p. 406. „daß bißweilen ein gantz unschuldiger deßwegen in Verdacht kömmt, wenn nehmlich ein Sterbender einen fälschlich vor den Urheber seines Todes hält und in solcher festen Einbildung sein Leben beschließt; ich kenne hier in Prag ein Mägdgen von 14. Jahren, die mit einer


  1. Tom. II. Fragm. de Virt. Imag. p. 276.