Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 164.jpg

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haben sie es doch nicht in Ansehen dieser Execution bewiesen. Wir halten selbst dafür, daß es in diesem Fall allerdings das beste Mittel sey, so gleich allen Fleiß anzuwenden, daß ein dergleichen schädlicher Cörper zerstossen und zernichtet werde. Denn dadurch hören alle würckenden Kräffte in ihrer Würckung, und folglich auch der Schaden, der dadurch denen Lebenden wiederfährt, auff. Hoc facto omnes potentiæ operatices in operatione cessant: quibus cessantibus cessat etiam damnum, inde in vivos promanans. Jedoch ist es etwas einfältiges, wenn um deß willen die Leute an manchen Orten in Gebrauch haben, denen, die begraben werden sollen, einen frischen Erden-Kloß unter das Kinn zu legen, um dadurch das Kauen und Schmatzen der Todten, und was nur daraus schädliches entstehen möge, zu verhindern. Zu Dreßden pflegen sie denen Todten das Halßtuch feste zuzustecken, und dieses ebenfalls um keiner andern Ursache willen, als denenselben die Gelegenheit zum kauen und schmatzen zu benehmen. Gotfr. Pol. Müller[1] hat hiervon folgende Gedancken: „Der Leib des Verstorbenen“ spricht er, „wenn er in den Sarg eingeschlossen wird, verliehrt alle Gemeinschafft mit der äusserlichen Lufft: hierdurch erwarmen die verschlossenen Elemente daselbst, wie die warme Dunst bezeugt, die aus denen verschlossenen


  1. in Discursu ad Philos fas. sup. atcomod. P. I. sect. III. c. o. §. 15.