Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 166.jpg

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die Schwimmerus[1] hiervon heget; wir haben aber nicht Gelegenheit gehabt, sie uns bekannt zu machen, weil uns seine Curiositates Philosophicæ nicht zu Gesichte gekommen sind. Viel deutlicher und richtiger eröffnet hiervon Rohrius seine Gedancken, wenn er in seiner Dissertation[2] sehr weitläufftig von denen Mitteln handelt, die zu Abwendung dieses Ubels angepriesen werden. Er kan das Vornehmen derer nicht genungsam belachen, die durch das Unterlegen des Erden-Kloses unter das Kinn des Verstorbenen das gefährliche Kauen und Schmatzen der Todten verhindern wollen. Er hält dafür, daß der gemeine Pöbel solchen Aberglauben denen Jüden nachthue, als wovon uns Mart. Geyerus[3] aus dem Buche Minhachim erzehlet, daß darinnen geboten sey: „Man solle sich hüten, daß dem Todten nichts von seinen Sterbe-Kleidern an den Mund komme, weil daraus eine grosse Gefahr entstehe.“ Cavendum ne mortuo aliquid de תכריכין s. linteis feralibus in os veniat, alias סכנה periculum.


§. 59.

Nicht viel klüger haben sich vorzeiten diejenigen Christen erwiesen, deren Gebrauch Garmannus[4] sehr umständlich beschreibet,


  1. in Curiosit. Philos. secret. Diss. IV.
  2. de Mastic. Mort. c. IV. §. 16.
  3. de Luctu Ebr. c. V. §. 20. p. 61.
  4. s. l. Lib. III. Tit. III. §. 7. p. 28.