Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 209.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Provisor, als auch die Herren Officiers bey der letzthin angestellten Inquisition nichts mehr, als daß sie unverwesete Cörper, welche bey der Durchstechung des Hertzens Blut von sich gegeben haben, und daß ihnen wieder andere Nägel und Haare gewachsen seyn sollen, aussagen können, mit nichten aber, daß diese Cörper eben die Ursache wären, daß andere Personen verstorben und daß sie solche gar umgebracht hätten; Daß bey diesen verstorbenen Leuten kein erfahrner Medicus gewesen, welcher dieser Personen wahrhaffte Kranckheit untersuchet, und deßwegen ein glaubhafftes Attestatum ausgestellet, woraus man denn von dieser gantzen Sache ein gegründet Urtheil fällen könte, daß der Clerus papalis vielmehr eine scharffe Untersuchung hindere, weil es seinem Interesse, wenn der gemeine Pöbel dieses alte Weiber-Mährgen vor wahr hält, sehr zuträglich. Denn wenn man bey diesem phænomeno die Ursache von einem bösen Geiste, oder von denen Seelen derer Verstorbenen herleiten wolte, würde dieses gewißlich ein stattliches Argument vor die Existentz des Fegefeuers dargeben können; Letztlich hat noch biß diese Stunde kein Mensch würcklich gesehen, daß ein Begrabener wäre aus dem Grabe aufgestanden, herausgewandert und sich nach seinen gehabten Verrichtungen wieder in das Grab gefüget und eingeschlossen hätte. Weil nun dieses alles solche Propositiones, welche den