principium a bono Philosopho qua tali negligi, aut fastidiri non debet. Atqui principium de συνεργείᾳ alicujus spiritus vel boni vel mali analysin & c. Ergo. Wir lassen diesen Canonem gelten, wenn er gehörig limitiret wird. Wenn das Principium veruin & ad phænomena, de quibus sermo est, applicabile ist, darff es allerdings von keinem Philosopho verworffen werden. Alleine das Principium von der Cooperatione des Teuffels oder eines andern Geistes, ist vors erste nicht demonstrativ, und vor das andere nicht überall applicable, daher kan es auch zu keinem gewissen Principio und Grund-Satze in der Philosophie gemacht werden. Denn wenn diese Cooperation als ein allgemeiner Grund-Satz gelten solte, wäre es uns leichte, alles, was wir nicht gleich verstehen, dem Teuffel oder einem andern Geiste zuzuschreiben, ja es könte auch einer die allerwunderlichsten Meinungen und hypotheses aushecken, und wenn er in einem und dem andern mit dem Beweise nicht fortkommen könte, dürffte er nur sprechen: Das hat der Teuffel gehtan: so wäre die Sache richtig. Aber das wäre eine gar einfältige und denen alten Weibern eigene Art zu philosophiren. Wo wir die Klauen des Teuffels nicht deutlich sehen, können wir ihm nichts weiter als etwan causam moralem zuschreiben. Denn ob wir gleich seine Cooperationes nicht leugnen, so können wir doch dieselben nicht determiniren und gewiß
Michael Ranft: Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern. Leipzig 1734, Seite 247. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Tractat_von_dem_Kauen_und_Schmatzen_der_Todten_in_Gr%C3%A4bern_254.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)