Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 281.jpg

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aus dem Hertzogthum Crain vor, der in Valvasoris Ehre des Hertzogthums Crain Tom. III. Lib. XI. fol. 317. sq. befindlich ist, wobey die Lat. Acta Erudit. A. 1722. p. 17. und A. 1732. p. 330. allegiret werden, worinnen so wohl ein Casus aus Pohlen, als einer aus Deutschland angeführet wird; § 4. kömmt eine Parallel-Historie aus der Insel Chio für; §. 5. wird von der Unverweßlichkeit derer bey den Griechen im Bann verstorbenen Cörper gehandelt und dabey von den Scribenten Nachricht gegeben, so davon geschrieben haben; §. 6. kommen die Meinungen der Alten von dem Blutdurste der Geister und abgeschiedenen Seelen für, woraus er glaubt, daß die Necromantia oder schwartze Kunst entstanden, weil man dadurch auff die Gedancken gekommen, daß man die abgeschiedenen Seelen aus dem Grabe wieder hervor bringen könne; §. 7. 8. und 9. wird die Hypothesis derer, die das Blut-Saugen dem Teuffel oder andern Geistern zuschreiben, untersuchet und als lächerlich verworffen; §. 10. und 11. wird die Frage auffgeworffen, ob man solches nicht entweder der Seele des Verstorbenen selbst, oder wohl gar einer unmittelbahren Würckung GOttes zuschreiben könne? welches aber als ungereimt verworffen wird. Hierbey nimmt der Verfasser §. 12. und 13. Gelegenheit von denen heutigen so genannten Merveilleurs, dergleichen der bekannte Gichtel und der P. Girard gewesen seyn sollen, weitläufftige Anmerckungen