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vom Reichs-Kammergerichte noch nicht entschieden worden. Es hat solches bisher nur provisorische Verordnungen erlassen, die von beiden Theilen zu ihrem Vortheil erkläret werden.

Bekanntlich suchte inzwischen der Fürst durch Soldaten, und sogar Kanonen, die er nach Spa schickte, sein vermeintes Recht geltend zu machen, und alle Eingriffe in dasselbe abzuhalten. Das Interesse an diesem Streite verbreitete sich durch das ganze Land mit immer zunehmender Erbitterung. Die guten Bürger, sagt Herr von Dohm, denen die Quelle dieses Gewinns immer verächtlich, und wer ihn behaupten mögte, gleichgültig war, trauerten über die immer weiter gehende Trennung zwischen Fürst und Unterthanen, misbilligten, wenn letztere in dem Ausdrucke ihrer Unzufriedenheit zu weit gingen, und die Rathgeber des erstern sich zu gewaltsamen Maaßregeln verleiten ließen, welche durch den Gegenstand, den sie betrafen, noch gehäßiger wurden.


    [87] aeque ac poltiae. Wezlar 1788. ist sonnenklar und auf eine unwiderlegliche Art bewiesen, daß von den undenklichsten Zeiten her, seitdem man Gegenstände der Polizei gesetzgeberisch bestimmt hat, alle und jede dieselben betreffende Verfügungen nie anders als mit ausdrücklich darin bewirkter Zustimmung der Stände getroffen sind.

Empfohlene Zitierweise:
anonym: Ueber die Lütticher Revolution. In: Braunschweigisches Journal, 3. Band, S. 81–102. Verlag der Schulbuchhandlung, Braunschweig 1790, Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_die_L%C3%BCtticher_Revolution.pdf/7&oldid=- (Version vom 5.3.2017)