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an den Lasten des Staats, und die gleichere Repräsentation des Volks. Zwei Drittheile des Bodens im Hochstifte Lüttich gehören der Geistlichkeit, und diese Geistlichkeit ist von allen und jeden Abgaben fast ganz frei!!!

Die Repräsentanten der Nation bestehen aus den drei Ständen, dem Domkapitel, der Ritterschaft, und den Deputirten der Hauptstadt und 22 anderer von Alters her auf dem Landtage Sitz und Stimme habender Städte. Diese städtischen Deputirten sind die eigentlichen Vertreter des Volks. Nach der ursprünglichen Verfassung wurden sie von den Bürgerschaften dieser Städte gewählt. Aber der Bischof Maximilian Heinrich aus dem Hause Baiern, der zugleich Churfürst von Cölln und Bischof von Hildesheim war, misbrauchte seine Macht und fremde Truppen, um nach vorgegangenen langen innern Unruhen, durch ein eigenmächtig im November 1684 erlassenes Reglement, sich selbst die Ernennung der Hälfte des Magistrats der Hauptstadt beizulegen, und auch auf die Wahl der andern Hälfte sich einen solchen Einfluß zu verschaffen, daß die Mehrheit immer dem Bischof ganz ergeben seyn mußte; wobei er noch überdem jede ihm künftig gefällige Modifikation sich vorbehielt. Eine gleiche Veränderung wurde auch in den meisten andern Städten des Landes bald nachher vorgenommen.

Empfohlene Zitierweise:
anonym: Ueber die Lütticher Revolution. In: Braunschweigisches Journal, 3. Band, S. 81–102. Verlag der Schulbuchhandlung, Braunschweig 1790, Seite 89. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_die_L%C3%BCtticher_Revolution.pdf/9&oldid=- (Version vom 5.3.2017)