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ihrer Herren, welche über ihre ganze Lebensart, über ihre Arbeiten, ihren Lohn und ihre Strafen entschied, kurz über alles dasjenige, über welches ein Vater bei seinen unmündigen Kindern entscheidet. Durch die Gesetze, welche die Bauern seit funfzehn Jahren kennen, sind sie freilich wohl aus diesen willkührlichen Bestimmungen ihrer Herren getreten, allein sie können doch noch nicht wie freie Leute nach eigenem Willen über sich und ihren Dienst bestimmen. Auch das wird in Zukunft ganz anders seyn. Nirgend wird die Willkühr anderer Leute Bestimmungen über die Bauern treffen, überall wird das Gesetz entscheiden und gegenseitige Uebereinkunft oder Kontract wird festsetzen, was jeder Mensch heilig und treu zu halten verbunden ist. Dazu sind aber Gesetze nöthig, und diese so abzufassen, daß sie das Landvolk wirklich glücklich machen, und zugleich keinem andern Menschen ein Unrecht zuzufügen verstatten, das ist eine Arbeit, die viel Zeit und Nachdenken erfordert. Es ist aber nicht allein nothwendig, daß jeder Mensch geduldig und ruhig warte, bis daß die neuen Gesetze erscheinen, sondern auch,

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Gustav Reinhold Georg von Rennenkampff: Ueber die bevorstehende Freiheit der Ehsten und Letten. J. C. Schünmann, Dorpat 1820, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_die_bevorstehende_Freiheit_der_Ehsten_und_Letten.pdf/12&oldid=- (Version vom 1.8.2018)