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verlassen, und eine neue Wirthschaft antreten, die er noch gar nicht kennt, in welcher ihm noch alles fremd ist; wie sollte also eine ganze Nation ihren bisherigen gewohnten Stand verlassen, und, ohne sich großen Nachtheil zuzuziehen, plötzlich in einen ganz neuen Stand treten können, der ihr ganz fremd ist, wo die bisherigen bekannten Gesetze zum Theil aufhören, und neue nie gekannte Gesetze nothwendig werden?

Aus liebreicher Vorsorge ist eine Zeit von wenigen Jahren bestimmt worden, während welcher die Ehsten und Letten, nachdem sie mit dem Zustande, der ihnen bestimmt ist, sind bekannt gemacht worden, sich für die Freiheit vorbereiten können. Jeder Bauerwirth kann dann überlegen, und mit seinem Grundherrn sich besprechen, auf welche Art und für welchen Preis er künftig das bisher bewirthschaftete Gesinde wird behalten können, oder ob er sich eine andere Pachtung bei einem andern Grundherrn wird suchen müssen? Jeder Knecht und Dienstbothe wird es bedenken können, und durch

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Reinhold Georg von Rennenkampff: Ueber die bevorstehende Freiheit der Ehsten und Letten. J. C. Schünmann, Dorpat 1820, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_die_bevorstehende_Freiheit_der_Ehsten_und_Letten.pdf/23&oldid=- (Version vom 1.8.2018)