Seite:Ulmische Zustände 07.png

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An Grundbesitz wurden der Stadt nur wenige Gebäude innerhalb ihrer Mauern, sodann außerhalb derselben die Kleemeisterei, der Ziegelstadel, die beiden Blaichen und ihre Allmanden, insbesondere das sogenannte Gögglinger- und Schützenried belassen, wovon das erste als Torfgrund und gemeine Waide benützt, das zweite dagegen an die Bürger für beiläufig 10000 fl. verpachtet war. Obgleich nun diese Pachtgelder zufolge Entscheidung des Reichhofraths in Wien unter die Bürger nach Köpfen vertheilt werden mußten, so wurden sie dennoch durch die bayerische Organisation in die Stadtkasse gezogen und dadurch die Deckung des Defizit um jährliche 10000 fl. erleichtert. Die übrigen Einkünfte der Stadtkasse bestunden in den Gebühren für die Aufnahme in das Bürgerrecht und in den Beisitz, im Pflaster- und Thorsperrgeld, im Meßgeld von dem auf die Schranne gebrachten Getreide, in den Gefällen von den Wochenmärkten, der Schaafweide etc. Als Ausgaben wurden der Stadt zugewiesen: die Besoldung ihrer Beamten und Diener, die Unterhaltung ihrer öffentlichen Gebäude, der Brücken und Wasserwerke und des Stadtpflasters, die Anschaffung der Feuerspritzen und Feuergeräthschaften etc.

Sodann hatte die Krone Bayern mit der Reichsstadt Ulm eine Schuld von beiläufig 4 Millionen überkommen; hievon wurden der Stadt im Jahre 1808 in runder Summe 300000 fl. überwiesen, deren Verzinsung durch außerordentliche Umlagen auf die Bürger bewerkstelligt, das Capital selbst aber mittels einer besondern Schuldentilgungssteuer binnen 40 Jahren heimbezahlt werden sollte.

§. 2.

Durch den Staats-Vertrag vom 18. Mai 1810, ist die Stadt Ulm mit dem größten Theile ihres vormaligen Gebiets von der Krone Bayern an die Krone Württemberg abgetreten worden und letztere hat dabei die Verbindlichkeit übernommen: „die auf Verträge und andere öffentliche Urkunden gegründeten Entschädigungs-Ansprüche der Stadt zu befriedigen.“

Der württembergische Uebernahms-Commissär, der damalige Staatsrath v. Weckherlin, regelte aber den Haushalt der Stadt nach andern Grundsätzen: das städtische Defizit wurde nicht mehr aus Staats-Mitteln gedeckt: die Einkünfte der Stadtkasse sollten auf andere Weise vermehrt, und hiedurch

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Christoph Leonhard Wolbach: Ulmische Zustände. Ernst Nübling, Ulm 1846, Seite 07. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ulmische_Zust%C3%A4nde_07.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)