Seite:Ulmische Zustände 15.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
  Der Torfgrund (Erlös aus dem Torfe).   706 fl. 30 kr.
Obst-Erlös von den Straßenbäumen, die auf städtischem Grund und Boden stehen 562 fl. 40 kr.
Thonstichplatz verpachtet zu 10 fl. kr.

Zum Grund-Vermögen gehören ferner: die sämmtlichen öffentlichen Plätze, Straßen und Gassen der Stadt, die Anlagen und Spaziergänge außerhalb derselben, die Nachbarschafts- und Feldwege, die öden Gründe innerhalb der Markung, die Stadtgräben, der Blaugrund, der Begräbnißplatz etc.

III. Gefälle:
1) an Geld:
Erdzinse und Fischwasserzinse   428 fl. 48 kr.
Zehntsurrogatgelder u. Ab- u. Auffahrten   24 fl. kr.
2) an Getreide:
60 Scheffel Roggen.
209 " Veesen.
25 " Gerste.
80 " Haber.
5 Simri Kern.
IV. Aktivkapitalien, einschließlich der Dampfschifffahrts-Aktien beiläufig 165000 fl., sie ertragen an Zinsen 5632 fl. kr.

Zu diesen Capitalvermögen kommt nun hinzu der Erlös aus den zu den Festungswerken verkauften Gütern, wogegen diese Güter am Grundvermögen abgehen.

V. Gemeinheitsrechte:
1)  Bürger-Aufnahmsgelder   7189 fl. kr.
2)  Beisitz-Aufnahmsgelder 1183 fl. 30 kr.
3)  Bürgersteuern 4600 fl. kr.
4)  Beisitzsteuern 363 fl. kr.
5)  Wohnsteuer 1561 fl. kr.
6)  Miethzins für die Buden, Wach- und Standgeld an den Jahresmessen 5858 fl. 52 kr.
7)  Wochenmarktstandgeld mit dem Obstmeßgeld 644 fl. kr.
8)  Meßgeld am Fruchtmarkt 4816 fl. 43 kr.
9)  Anlandgeld an der Ziegellände einschließlich des Wirthschaftsrechts 2470 fl. kr.
10)  Anlandgeld an der Gänslände 922 fl. 56 kr.
11)  Waggeld von Heu und Stroh 489 fl. 34 kr.
Empfohlene Zitierweise:
Christoph Leonhard Wolbach: Ulmische Zustände. Ernst Nübling, Ulm 1846, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ulmische_Zust%C3%A4nde_15.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)