Seite:Urkund am Kaiserlichen Kammergericht übergebener weiteren Supplicationen und darauf ertheilten Decreti.pdf/4

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ihre vorgesetzte Obrigkeit, der Verordnung und ihrer Schuldigkeit gemäs, zu betragen, nochmalen ernstlich erinnert. In Cons. 23. Mart. 1791.

Daran geschiehet Unsere ernstliche Meynung.

Geben in Unserer, und des heiligen Reichs Stadt Wezlar den 24ten Tag Monats Merz, nach Christi Unsers lieben Herrn Geburt im 1791ten Jahre, Unserer Reiche: des Römischen im ersten etc.

Ad Mandatum Domini Imperatoris
 proprium

 L. S.
Hermann Theodor Moriz 
Hoscher, 
Kaiserl. Kammergerichts Kanzley-Verwalter mppria. 
C. B. Kirschbaum, 
Kaiserl. Kammergerichts Protonotarius, mppria.