Seite:Urkund am Kaiserlichen Kammergerichte ertheilten Decreti samt demselben einverbleibter pönal-Verordnung, Schreiben um Bericht, cum Litteris Patentibus a regimine affigendis.pdf/3

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und allenfalls mit Anwendung des dasigen Militärs, dafern aber solches nicht hinreichend seyn sollte, mit Requisition benachbarter militärischer Hülfe, manuteniren, keine ohne obrigkeitliche Erlaubniß bey Tag, oder bey nächtlicher Zeit zu haltende Zunftgebote, oder Zusammenkünfte der Burgerschaft dulden; Supplicantens Principalen über die von Georg Michael Müller, Georg Michael Bauer, dem Hufschmidt Hofmann, und sonst erlittenen Unbilde, eine dem Vergehen angemessene Genugthuung, nicht weniger wegen zeithero erlittener Schäden und Kosten, vollkommene Entschädigung alsbald verschaffen und wie solches alles geschehen, binnen acht Tagen a die insinuationis berichten, dem vorgängig aber, und nach vollkommener wieder hergestellter Ruhe und Ordnung, die gegen Supplicantens Principalen von der Burgerschaft etwa beyzubringende erhebliche Beschwerden, nach deren zuvor an denselben geschehenen Communication, rechtlicher Ordnung nach, durch eine aus unpartheyischen von keinem Theil recusirten Räthen bestehende Deputation, auf Kosten des unterliegenden Theils erörteren, caussa instructa aber acta ad Exteros impartiales zum Spruch Rechtens verschicken solle, bey Vermeidung zehn Mark löthigen Goldes Strafe, hiermit aufgegeben. Widrigenfalls bleibt Supplicanten weiteres Anrufen unbenommen, sondern