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22. Sieht man des Abends den Todtenvogel um das Haus fliegen, so stirbt im Hause bald Jemand.

23. Wenn man hinter den Spiegel Pfauenfedern steckt, so stirbt bald Jemand aus der Familie.

24. Wenn man einen Obstbaum umhaut, ohne dass man dazu gezwungen ist, so stirbt bald Jemand aus der Verwandtschaft.

25. Wenn sich plötzlich ein grosser Sturm erhebt, so erhängt sich binnen drei Tagen Jemand.

26. Auf den Sarg eines Todten darf man keine Thräne fallen lassen. Thut man das, so raubt man ihm die Ruhe.

27. Wenn man so über einen Todten weint, dass eine Thräne auf ihn niederfällt, so holt der Todte den Weinenden bald in das Grab nach.

28. Wenn der Todte in den Sarg gelegt ist, so muss man auf den geschlossenen Sarg ein Beil legen.

29. Ist eine Leiche im Zimmer, so muss man den Spiegel verhängen oder wenigstens die Leiche so stellen, dass sie sich nicht spiegeln kann. Steht nämlich die Leiche so, dass sie sich spiegeln kann, und man verhängt den Spiegel nicht, so stirbt bald Jemand aus der Familie.

30. Wenn eine Frau gestorben ist und man versieht es bei dem Ankleiden der Leiche, so dass das Haubenband sich an den Mund der Todten schubbern kann, so stirbt Einer aus der Familie nach dem Andern. Dem Sterben wird erst Einhalt gethan, wenn man die Leiche ausgräbt und das Band von dem Munde entfernt.

31. Wenn Jemand stirbt, so muss man die Uhr in der Stube anhalten. Thut man das nicht, so schlägt die Uhr bald einem zweiten Todten in der Stube.

32. Stirbt Jemand im Hause, so muss man dies den Bienen, dem Vieh, dem Vogel, welchen man sich in der Stube hält, anmelden. Hat man das nicht gethan, so stirbt das Vieh und der Vogel bald, die Bienen aber gehen ein.

33. Wenn Jemand im Hause gestorben ist, so muss man es den Blumen anzeigen. Thut man das nicht, so gehen die Blumen ein.

34. Wenn man eine Leiche aus dem Hause trägt, so