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Diverse: Verordnungen

nöthigenfalls einen oder mehrere zu Ausübung der hierin erhaltenen Aufträge zu substituiren.

 Damit übrigens Unser vorerwähnter Bevollmächtigter sich in wichtigen Fällen eines höhern Schutzes erfreuen, und im Stand seyn möge, sich in solchen mit den nöthigen Befehlen zu decken, haben Wir nach erfolgter hochgeneigter Genehmigung Unsers hochgeehrtesten Herrn Vetters, des Königs von Preußen Majestät, Hochdenenselben im vollkommensten Vertrauen auf Hochdero Uns so vielfältig bewiesene freundschaftliche Gewogenheit und bey dem unter Uns vorwaltenden gemeinschaftlichen Interesse gleichfalls Vollmacht ertheilt: vorgedachten Unsern dirigirenden Minister, Freyherrn von Hardenberg, an Unsrer statt mit Verhaltungsbefehlen zu versehen und in wichtigen Fällen Unsre Lande und Unterthanen betreffend, alles dasjenige ohne Ausnahme an ihn zu verfügen, was Seine Majestät nach Ihrer erleuchteten Einsicht für gut und zuträglich erachten werden, welches alles Unser bevollmächtigter dirigirender Minister allerunterthänigst zu befolgen hat. Urkundlich Unsrer eigenhändigen Unterschrift und beygedruckten Fürstlichen Siegels. So geschehen und gegeben Ostende den 9. Junius 1791.

Alexander, M. z. B. 
(L. S.) 





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Diverse: Verordnungen in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 128. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verordnungen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_3,_1).pdf/11&oldid=- (Version vom 14.8.2016)