Seite:Versuch einer Geschichte der Hochmeister in Preußen.pdf/111

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unter dem Hochmeister, Dieterich von Altenburg, ein Streit über die Grenzen des Landes. Kaiser Ludwig befahl dem Hochmeister bey schwerer Strafe, auch nicht das geringste von dem Lande, das er von dem römischen Reiche zu Lehen trüge, zu veräussern, und ohne Vorwissen des Kaysers keinen Richter in dieser Sache zu erkennen. Wenn es darauf ankam, eine Sache gegen den Willen des Volkes durchzusetzen, so nahm sich der Orden gewöhnlich das kaiserliche Ansehen zur Aegide, bekümmerte sich aber in andern Dingen wenig um den Kayser, der zu weit entfernt war, als daß er ihm in damaliger Zeit großen Schaden hätte zufügen können. Doch zeigten sich die Kayser aus Privatabsichten willfährig gegen den Orden. 1213 gab Kayser Otto IV. dem Orden ein Schutzprivilegium. 1214 erklärte Friedrich II. in einer Urkunde, daß der Hochmeister als ein Glied seines Hofes betrachtet werden, und wenn er bey dem Hoflager erschien, mit 6 Rittern stattlich bewirthet werden sollte. In eben diesem Jahre gab er dem Orden die Vollmacht, seine Besitzungen auch durch Reichslehen zu vermehren. 1221 nahm eben dieser Kayser den Orden