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Konferenz der Vereinten Nationen zur Aushandlung einer rechtsverbindlichen Übereinkunft zum Verbot von Kernwaffen mit dem Ziel ihrer vollständigen Beseitigung: Vertrag über das Verbot von Kernwaffen

Artikel 19
Verwahrer

  1. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird hiermit zum Verwahrer dieses Vertrags bestimmt.

Artikel 20
Verbindliche Wortlaute

  1. Der arabische, der chinesische, der englische, der französische, der russische und der spanische Wortlaut dieses Vertrags sind gleichermaßen verbindlich.

GESCHEHEN zu New York am 7. Juli 2017.



Empfohlene Zitierweise:
Konferenz der Vereinten Nationen zur Aushandlung einer rechtsverbindlichen Übereinkunft zum Verbot von Kernwaffen mit dem Ziel ihrer vollständigen Beseitigung: Vertrag über das Verbot von Kernwaffen. Deutscher Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen, New York 2017, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vertrag_%C3%BCber_das_Verbot_von_Kernwaffen.pdf/10&oldid=- (Version vom 13.10.2023)