zwei Kirchen- und Oberschul-Räthe,
(einer von katholischer und einer von protestantischer Confession,)
zwei Obermedicinal-Räthe.
zwei Apotheker, als Obermedicinal-Assesor,
ein Oberforst-Rath,
ein Oberberg-Rath,
ein Regierungs-Archivar,
zwei Regierungs-Secretäre,
zwei Regierungs-Registratoren,
ein Regierungs-Botenmeister,
zwei Regierungs-Probatoren,
sechs Regierungs-Canzlisten,
drei Regierungs-Pedellen.
Die beiden General-Superintendenten der evangelisch-lutherischcen und reformirten Confession sind correspondirende Mitglieder der Regierung und beständige Referenten für alle kirchliche Disciplinarsachen und für die Besetzung erledigter geistlichen Aemter.
E. Finanz-Verwaltung.
§. 6. Zur gesammten Finanzverwaltung bestellen Wir:
1. General-Steuer-Direction.
1) Die General-Steuer-Direction zu Wiesbaden, mit dem amtlichen Wirkungskreis der bisherigen General-Direction directer und indirecter Steuern, sodann der Wege- und Uferbaudirection, soviel die Einnahme des Barrieren-Ertrags betrifft, weniger nicht der Hofkammern zu Wiesbaden und Weilburg, endlich der Finanz-Section der Regierung zu Dillenburg, soviel die Verwaltung der Aecise, Landeszölle, Sportuln und Toren, Regalien und Monopolien angeht, letztere mit Ausschluß der zum Landesherrlichen Domanial-Eigenthum gehörigen Bestandtheile, z. B. Bann- und Jagdgerechtsame etc., mit namentlichem Einschluß hingegen der Einkünfte von den Post- und Münzregalien etc.
Sie besteht aus nachfolgenden Dienststellen:
ein Präsident oder General-Steuer-Director,
zwei Obersteuer-Räthe,
sieben Steuer-Buchhalter,
zwei Steuer-Verificatoren,
ein Steuer-Secretär,
ein Steuer-Registrator,
ein Steuer-Botenmeister,
fünf Steuer-Probatoren und Canzlisten,
zwei Steuer-Pedellen.
2. Die General-Domänen-Direction.
2) Die General-Domänen-Direction zu Wiesbaden, welche in den Wirkungskreis des Lehnhofes, sodann der Kammer-Collegien zu Wiesbaden, Weilburg und Dillenburg eintritt, auch die Correspondenz mit dem Hofämtern wegen unseres Hofhaltungsetats und die Direction des Weinkellers zu Eberbach zu übernehmen hat, mit folgenden Dienststellen:
ein Präsident oder General-Domänen-Director,
zwei Domänen-Räthe,
ein Forst-Rath,
: Nassauische Verwaltungsorganisation. , Wiesbaden 1817, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verwaltung_Nassau_16.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)