Seite:Verzeichniß über den Hochfürstlich-Limburgischen Hof- auch Civil- und Militär- dann Jagd-Etat.pdf/10

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Kaisern,[1] und den alten adelichen Geschlechtern zum Nutzen.


1.

 Hauptsächlich und vor allen Dingen erfodert, daß jeder Großkreuz Commandeur und Ritter einen ritterlichen und ehrbaren Lebenswandel zu führen, den Nutzen, und die Einigkeit des Ordens und seiner Herren Mitbrüder zu befördern sich befleißen soll, also, daß wenn einer dem andern diesem entgegen mit Worten oder Werken ohne gerechte Ursache zu schimpfen sich unterfangen würde, selbiger des Ordens ipso facto mit Schande verlustiget seyn solle. Weilen auch


2.

der vorzüglichste alte Adel durch die Waffen im Kriege erworben worden, und es ihm zukömmt, sich in den ritterlichen Thaten zu üben, und in der Vorältern Fußstapfen zu tretten, so wird ein jeder Großkreuz-Herr oder Ritter wenigstens drey Feldzüge unter einem Potentaten oder Reichsstand, vor seiner Aufnahm in den Orden gemacht haben; in Ermanglung dessen aber vor jeden Feldzug 25 Ducaten in die Ordenskasse, zur Beförderung mehrerer Commenden einschicken, wie denn jeder Großkreuz-Commandeur und Ritter zur Aufnahme des Ordens, besonders bey zufallenden Glück


  1. Man überläßt es Geschichtforschern, diese 4 Herren in der Geschichte ausfindig zu machen, die 4 Buchstaben H. C. W. S. werden ihnen wenig Aufschluß geben.