Seite:Verzeichniß über den Hochfürstlich-Limburgischen Hof- auch Civil- und Militär- dann Jagd-Etat.pdf/15

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platten Knöpfen; die Großkreuz tragen 2. goldene Epolets mit Krepinen, die Commandeurs und Ritter aber nur eines auf der linken Schulter; die Galauniforme ist mit goldenen Schleifen oder Allamars und Franzen garniert; bey den Solennitäten wird ein hellblau seidener Mantel mit goldenen Spitzen, auf dessen linken Seite ein grosser silberner Ordensstern gestickt, in der Kleidung und in dem Wappen geführt, wie der St. Johanniterorden von Maltha, statt weiß und roth aber wird weiß und blau, und statt eines Rosenkranzes um das Wappen, eine doppelte goldene Kette, worinnen die Buchstaben H. C. W. S. befindlich, und woran das Ordenskreuz hängend, getragen.


13.

 Der Rang zu denen Commanderiepensionen lauft nach der Aufnahm im Orden sowohl für die Großkreuz als Ritter, indem in diesem Stück keine praerogativ obwaltet.


14.

 Sollte ein Großkreuz oder Ritter sein dem hohen Orden aufgetragenes Lehengut verkaufen wollen, und dagegen ein anderes pro restitutione auftragen, soll ihm ohne Anstand der Consens darzu ertheilet werden.


15.

 Jeder Großkreuz und jeder Commandeur muß jährlich zur Ordenskassa sechs Ducaten und bey dem Eintritte 300 bezahlen, es wäre dann, er habe ein