Seite:Verzeichniß über den Hochfürstlich-Limburgischen Hof- auch Civil- und Militär- dann Jagd-Etat.pdf/16

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Eigenthum von 3000 Ducaten dem Orden zu Mannlehen aufgetragen; jeder Ritter hingegen gibt jährlich 20 Ducaten, in so ferne er kein Gut zu Lehen, oder keine 100 Ducaten bey dem Eintritt gleich erlegt hat, ein Großkreuz aber gibt in diesem Fall 30 Dukaten, und ferner ein jeder Ritter jährlich 2, und jeder Kapitular 4 Ducaten extra, welche zur Bestreitung der gemeinen Auslagen verwendet werden sollen, und das übrige um noch mehrere Commanderiepensionen zu fondiren.


16.

 Wir haben auch hiermit ernennt, vor uns und unsere Nachkommen im hohen Orden, den Hochgebornen Herrn Joseph Anton Georg von Walcourt, Grafen zu Rochefort etc. etc. zu dieses unsers Ordens Erbmarschall, und bey jeweiligem Herrn Großmeister wirklicher geheimder Rath.


17.

 Nach Absterben hochbesagten unsers Durchlauchtigsten Herrn Großmeisters soll der Großmeister künftighin allemal durch die 24 ältesten Großkreuz im Orden von allen 6 Zungen nach Mehrheit der Stimmen erwählt werden, welche Großcapitulares genennt sind, und zur Distinction den Kapitelschlüssel zur rechten Seite, an einer von Gold und blauer seidenen Schnur und Quasten, nächst der Tasche tragen, auch nach Willkühr des Großmeisters zum wenigsten 6 derselben mit ihm Kapitel halten können; in Abwesenheit der Großkapitularen aber, können von dem Großmeister Großkreuzcommandeur