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III.
Verzeichniß der bey dem Wirzburger Domcapitel angenommenen Wallfahrten, mit ihren vorgeschriebenen Terminis.

1) Ad sepulcrum Christi vltra mare, und ad montem Sinai in Arabia zu St. Catharina – gilt für 2 Jahre Präsenz.

2) Ad S. Iacobum in Gallicia – für 1 Jahr.

3) Zum scharfen Hügel – für 1 Jahr.

4) Nach Rom – für 1 Jahr.

5) Nach Loretto – für 1 Jahr.

6) Nach Alt Oettingen in Baiern – Maria-Zell in Steyermark – Passau – Maria Einsidel in der Schweiz – für 8 Wochen.

7) Ad SS. 3 Reges zu Köln – für 4 Wochen.

8) Nach Trier – für 3 Wochen.

9) Zu den 14 Heiligen – Maria Weiher – Güßmannsstein – S. Kreuzberg in der Röhn. – Ellwangen und dergleichen 14 Tage.

10) Nach Maria Culm – für 6 Wochen.

11) Ad S. Walburgem nach Eichstätt – für 6 Wochen.