Seite:Verzeichnis Staende 1663 017.jpg

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ihrer noch inhabenden Güter /120. fl. gerechnet: das übrige am Anlag müsten die Andere Besitzer diser Grafschafft erlegen.

Stollberg / Grafen am Hartz / 3. 12. oder 84. fl. daran / wie man findet / die Herren Grafen drey viertheil / vnd Chur-Sachsen ein viertheil bezahlen; daß also den Herren Grafen davon 63. fl. gebührten.

Hohenstein / oder Honstein / Grafen / auch am Hartz / so verwichener Zeit gantz abgestorben / haben Monatlich geben 2. zu Roß / 8. zu Fuß / oder 56. fl. So weit / als solche Grafschafft ein Halberstättisch Lehen / vnd in den zweyen Aembtern Lor vnd Klettenberg bestehet / gehöret sie / der Zeit / vermög General-Frieden-Schlusses / dem Herrn Churfürsten von Brandenburg: die übrigen Güter / so Sächsisch Lehen / sollen / wie man berichtet / die Grafen von Schwartzenburg / vnd Stollberg / innen haben.

Beuchlingen / alte Grafschafft in Thüringen / gibt Monatlich 2. zu Roß / oder 24. fl. die / an statt der Innhaber / namlich der Herren von Werthern / Chur-Sachsen erlegt.

Barby / vnd Mülingen / Grafen / geben Monatlich 1. zu R. 2. zu F. oder 20. fl.

Leißnick / ein Chur-Sächsische Herrschafft / die aber absonderlich / gegen dem Reich / mit 1. zu R. vnd 2. zu F. oder 20. fl. Monatlich vertretten wird.

Wildenfels / ein Herrschafft im Voigtland / so zwar den Grafen von Solms / auff Sonnenwalde / in der Laußnitz / zuständig ist: aber auch / an ihrer statt / Chur-Sachsen mit 1. zu R. vnd 2. zu F. oder 20. fl. gegen dem Reich vertretten thut.

Empfohlene Zitierweise:
Unbekannt: Verzeichnuß / Deß Heyl: Römischen Reichs / Teutscher Nation / Hochlöblichster: Hoch: und Wol-löblicher Stände / nach den Zehen Reichs-Craissen /. , 1663, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verzeichnis_Staende_1663_017.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)