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Würtzburg / Bistumb / 45. 208. oder an Gelt 1372. fl. Absonderlich gibt der Herr Bischoff / wegen der zwey Dörffer Gochsheim / vnd Sentfeld / in der Nürnbergischen Repartition, die Mayndörffer genandt / so dises Stifft von der Statt Schweinfurt bekommen / vnd deßwegen Anno 1604. von selbiger Statt Quota, wie Limnaeus tom. 4. p. 478. berichtet / 5. zu Fuß über sich genommen / Monatlich 20. fl.

Andere dises Stiffts Anschläge / wegen Henneberg vnd Reichelsberg / folgen hernach.

Aichstätt / Bistum / 20. 132. oder 768. fl.

Teutsch Meisterthum / 19. 55. oder 448. fl.

Brandenburg-Culmbach vnd Onoltzbach / so man gemeinlich das Burggrafthum Nürnberg nennet / zusammen 34. zu Roß / 156. zu Fuß / oder 1032. fl. daran jede Lini / oder jeder regierender Herr Marggraf / den halben Theil / namlich 17. zu Roß / vnd 78. zu Fuß / oder an Geldt 516. fl. erstattet.

Henneberg / gefürste Grafschafft / gibt Monatlich ins gesamt 15. 44. oder an Gelt 356. fl. Daran erlegen / wegen der Schleusingischen Lini / das Stifft Würtzburg 1. zu Roß / vnd 1. zu Fuß: Die Chur: vnd Fürsten zu Sachsen 7. 20. Der Landgraf zu Hessen Cassel / 1. 3. Vnd wegen der Romhilder-Lini / Würtzburg 1. zu R. vnd 2. zu Fuß. Chur: vnd Fürsten zu Sachsen / Dreßden / Weinmar / etc. 2. zu R. 8. zu F. vnd Sachsen-Coburg / jetzt Altenburg / 3. zu Pferd / 10. zu Fuß.

Castell / Grafen / geben Monatlich 1. zu Pferd / 4. zu Fuß / oder 28. fl.

Wertheim / Grafen / 5. 25. oder 160. fl.

Empfohlene Zitierweise:
Unbekannt: Verzeichnuß / Deß Heyl: Römischen Reichs / Teutscher Nation / Hochlöblichster: Hoch: und Wol-löblicher Stände / nach den Zehen Reichs-Craissen /. , 1663, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verzeichnis_Staende_1663_019.jpg&oldid=- (Version vom 22.3.2021)