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und oftmals auch von ihr ernannter Landräthe befinden; erwägt man die den städtischen Verhandlungen vollkommen entzogene Oeffentlichkeit, die daher rührende bei Wahlen wie überall sich offenbarende Gleichgültigkeit der gebildeten Classen, endlich die zweimal (im Jahre 1826 und 1833) von den liberalen rheinpreussischen Ständen erfolgte Ablehnung einer derartigen Gemeindeverfassung: – so wird man wohl schwerlich geneigt sein die vielgerühmte preussische Städte-Ordnung als Gegengewicht des selbstständigen Volksbewußtseins gegen Ministerwillkühr, geschweige, als ein Surrogat constitutioneller Vertretung gelten zu lassen. –

Sehen wir, ob etwa


die Provinzial-Stände


das Vermißte darbieten. Im Sinn des Gesetzes vom 22. Mai 1815 lag es allerdings, daß dies Institut durch allmählige Entwickelung zu einer wahrhaft volksthümlichen Repräsentation heranreifen sollte. Fünf und zwanzig Friedensjahre sind seitdem verflossen; die Einrichtung der Landtage ist unverändert dieselbe geblieben, wie sie bei der ersten des Jahres 1824 war, und diese 16jährige Dauer dürfte wohl als ein genügender Zeitraum erscheinen, um nach den Früchten ihrer Arbeit zu fragen. Die Volksstimme hat bereits das Urtheil gesprochen; kaum wird man ein Institut auffinden können, das eine geringere Popularität zu beklagen hat, das von dem gesunden Volksverstande

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Johann Jacoby: Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen. Verlag von Otto Wigand, Mannheim 1841, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vier_Fragen_beantwortet_von_einem_Ostpreussen.pdf/14&oldid=- (Version vom 1.8.2018)