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als eine unnützere Last betrachtet wird, als die Provinzial-Stände. Gern wird man uns der Mühe überheben, aus den bisherigen Landtagsabschieden den Nachweis zu führen, daß unter allen dort erledigten Gegenständen sich auch nicht ein einziger von allgemeinem Interesse befindet, daß kein nur einigermaßen erheblicher Mißbrauch abgestellt, keiner Beamten-Willkühr entgegengetreten, daß die ganze Wirksamkeit zahlreicher Sessionen sich auf Errichtung von Zucht- und Correctionshäusern, von Taubstummen-, Irren- und Feuerversicherungs-Anstalten, auf Gesetze über neue Straßen, Wagengeleise, Hundesteuer u. dgl. m. beschränkt habe: – Gegenstände, die, großentheils von der Regierung selbst proponirt, auch eben so gut mit Zuziehung einiger Sachverständigen durch die gewöhnlichen Provinzialbehörden hätten vermittelt werden können.

Nicht für die würdigen Mitglieder der Stände-Versammlung soll dies ein Vorwurf sein. Dürfen sie doch gesetzlich nur über die Propositionen des Ministeriums und über rein locale Angelegenheiten berathen, wird ihnen doch selbst jede Bitte oder Beschwerde, die sich nicht auf das Sonderinteresse der Provinz bezieht, jede Mittheilung an die andern Provinzial-Landtage streng untersagt, ist doch endlich, um auch die bloße Aeußerung über Staatswesen und Gesetzgebung im Allgemeinen unmöglich zu machen, der vom Ministerium ernannte Landtagsmarschall nach Willkühr jede derartige Berathung zurückzuweisen ermächtigt.

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Johann Jacoby: Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen. Verlag von Otto Wigand, Mannheim 1841, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vier_Fragen_beantwortet_von_einem_Ostpreussen.pdf/15&oldid=- (Version vom 1.8.2018)