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Eine Versammlung die so mißtrauisch in ihrer Thätigkeit überwacht wird, die alles bei geschlossenen Thüren verhandelt und ihre Vorträge und Beschlüsse nicht einmal veröffentlichen darf, kann wohl für Alles eher als für ein adäquates Organ der Volksbedürfnisse gehalten werden. Es wäre überflüssig von ihrem vornämlich auf Grundbesitz gestützten Wahlprincipe, von der verhältnißmäßig geringen Berücksichtigung der Land- und Stadt-Gemeinden und von der völligen Ausschließung der geistlichen Stände zu sprechen. Wenn nach allem Diesem noch irgend ein Zweifel über die völlige Nichtigkeit des Instituts in Bezug auf die allgemeine Wohlfahrt übrig bleibt, dem seien hier zwei Auctoritäten angeführt, wie man sie gewichtiger kaum erlangen kann: der Staatskanzler Hardenberg und die ostpreußischen Stände selbst. Letztere nennen in ihrer Denkschrift vom 7. September 1840 die Provinzial-Stände

„eine in hemmenden Schranken veralteter Formen sich schwer bewegende Vertretung einzelner und bevorrechteter Stände, auf welche sie zum Wohle gemeinsamen Rechtes zu verzichten bereit sind.“

und Hardenberg sagt in einer Rede an die interemistischen Repräsentanten:

„Wäre es möglich gewesen die im Edict vom 27. October 1810 zugesagte Repräsentation des Volks schnell genug zu Stande zu bringen, wodurch allein ein Geist, ein Nationalinteresse, an die Stelle ihrer Natur nach
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Johann Jacoby: Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen. Verlag von Otto Wigand, Mannheim 1841, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vier_Fragen_beantwortet_von_einem_Ostpreussen.pdf/16&oldid=- (Version vom 1.8.2018)