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immer einseitiger Provinzialansichten treten kann; – so würde der König gern die Meinung der Repräsentanten der Nation über das Steuersystem gehört haben. Eine Berathung mit den jetzt bestehenden Provinzialständen würde aber weder dazu geführt haben die Meinung der Nation zu erfahren, noch hätte sie ein den Zweck erfüllendes Resultat liefern können. Dies bedarf wohl keiner Auseinandersetzung.“ —
Nicht minder als die Gesezgebende ist auch die

richterliche und verwaltende Staats-Thätigkeit

der Einsicht wie der Mitwirkung des Volkes gänzlich entzogen. Das Gerichtsverfahren ist in Preußen von Anfang bis zu Ende ein heimliches und einzig und allein in Händen besoldeter, vom Cabinet eingesetzter Beamten. Die Unpartheilichkeit wird bei gewöhnlichen Fällen nicht leicht fehlen, wo aber irgend die Minister, oder was sie den Staat nennen betheiligt ist, dürfte diese Richtertugend in eine harte Collision mit den persönlichen Interessen gerathen; denn – abgesehen von dem subordinirten Verhältnisse – ist Gehaltserhöhung, Beförderung, Versetzung[1],

Anmerkungen

  1. Bis zum J. 1832 konnte kein Justizbeamter wider seinen Willen versetzt werden. Seitdem aber wird in den Bestallungs-Patenten nicht mehr wie früher der Ort ihrer künftigen Wirksamkeit genannt, sondern es erfolgt die Anstellung „für die ganze preußische Monarchie“; sonach sind sie nicht mehr gegen willkührliche Versetzung geschützt. – Die Dienstentlassung der Justizbeamten kann in Preußen freilich nicht ohne richterliches Erkenntniß stattfinden, ausgenommen davon sind jedoch die, welche als Vertheidiger der Angeklagten gerade die freiste und unabhängigste Stellung einnehmen sollten, die Justiz-Commissarien. Diese können jetzt auch ohne vorangegangenen Rechtsspruch auf bloß administrativem Wege (d. h. durch die Minister) außer Thätigkeit gesetzt werden.
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Johann Jacoby: Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen. Verlag von Otto Wigand, Mannheim 1841, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vier_Fragen_beantwortet_von_einem_Ostpreussen.pdf/17&oldid=- (Version vom 1.8.2018)