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Wenn demungeachtet nicht geleugnet werden kann, daß der Preuße im Allgemeinen Vertrauen zu seiner Justiz hege, so ist dasselbe wohl mehr auf Glauben als auf Ueberzeugung, mehr auf Personen als Verhältnisse gegründet. –

So viel von Preußens-Rechtspflege. Ueber die Administration des Staats ruht gleichfalls ein dem Volke undurchsichtbarer Schleier des tiefsten Geheimnisses; jede derartige Veröffentlichung, ja jede Mittheilung wird als eine strafbare Amtsuntreue angesehn und so dem Volke mit der Einsicht zugleich jede Controlle über den Stand seiner eigenen Angelegenheiten unmöglich gemacht. Selbst die Verausgabung der erhobenen Steuern geschieht ohne Rechnungsablage. Zwar bestimmt eine Cab. Ord. vom 17 Janu. 1820, daß „der Haupt-Finanzetat von drei zu drei Jahren zur öffentlichen Kenntniß kommen soll,“ allein seit 1820 bis jetzt, also in 20 Jahren ist dies nur dreimal (1821, 1829 und 1832) geschehen, und auch da nur in solcher Unvollständigkeit und Oberflächlichkeit,[1] daß wohl schwerlich daraus, wie es in jenem Edict heißt, „jeder Bürger sich vollständig überzeugen könne, daß nichts mehr als das strengst Nothwendige

Anmerkungen

  1. Siehe Hansemann Preußen und Frankreich. Leipzig, II. Auflage. – Das den französischen Kammern jährlich vorgelegte Budget füllt einen starken Octavband; das preußische kaum eine Octavseite.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Jacoby: Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen. Verlag von Otto Wigand, Mannheim 1841, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vier_Fragen_beantwortet_von_einem_Ostpreussen.pdf/20&oldid=- (Version vom 1.8.2018)