Seite:Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreussen.pdf/26

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
II.
Was berechtigte die Stände zu solchem Verlangen?

Das Bewußtsein eigener Mündigkeit und ihre am 22. Mai 1815 factisch und gesezlich erfolgte Mündigsprechung. –

Die Reife des Volks für eine Gesammtvertretung haben wir schon oben dargethan. Hier daher nur einige Worte über die historische Berechtigung.

Es ist oftmals ausgesprochen worden, Preußens Bestimmung sei die Früchte der französischen Revolution auf friedlichem Wege sich anzueignen. Im gleichen Sinne und mit größerem Rechte könnte man es Preußens Bestimmung nennen, dem deutschen Volke das, was es durch frühere Umwälzungen verloren hat, wiederzugeben: denn der Grundgedanke neuerer Repräsentativverfassung: kein Gesetz ohne Zustimmung der Volksvertreter! liegt schon baar und klar in dem altdeutschen Rechtssatze: „wo wir nicht mitrathen, wollen wir auch nicht mitthaten“.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Jacoby: Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen. Verlag von Otto Wigand, Mannheim 1841, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vier_Fragen_beantwortet_von_einem_Ostpreussen.pdf/26&oldid=- (Version vom 1.8.2018)