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genommen werden. Große Reformen wurden damals mit Bedacht erwogen und mit Schnelligkeit ausgeführt. Durch das Gesetz vom 9. October 1807, betreffend den erleichterten Besitz und freien Gebrauch des Grundeigenthums wurden nicht nur die zeitherigen Fesseln der Erbunterthänigkeit gelöst, sondern auch eine factische Gleichstellung aller Stände bewirkt. – Die Städteordnung vom 19. November 1808 hob die jeden Gemeinsinn ertödtende Bevormundung der Communen auf und erklärte den Bürger für selbstständig und mündig. – Das Gesetz vom 26. December 1808 wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizey- und Finanz-Behörden schärfte den Verwaltungsbeamten das Bewußtsein, daß „sie selber Bürger sind und bleiben, auch wenn ihnen Staatsämter vertraut worden; daß auf der Wohlfahrt ihrer Mitbürger nur die Wohlfahrt des Staats und des Regenten beruht.“ Auch landständische Repräsentanten sollten „mit voller Stimme“ an den Regierungsgeschäften Theil nehmen, „um den Geschäftsbetrieb mehr zu beleben und durch ihre Sach- und Personen-Kenntniß zu vereinfachen. Sie sollten sich selber von der Rechtlichkeit und Ordnung der öffentlichen Staatsverwaltung näher überzeugen und diese Ueberzeugung in der Nation gleichfalls erwecken und befestigen.“ (s. Sammlung preuss. Ges. und Verordng. v. 1806 bis 1810. Berlin 1822). Ist gleich die hier ausgesprochene Theilnahme landständischer Repräsentanten nicht in Ausführung gekommen, so lebt doch ihre Bestimmung in dem Bewußtsein der Ostpreußen fort:

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Johann Jacoby: Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen. Verlag von Otto Wigand, Mannheim 1841, Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vier_Fragen_beantwortet_von_einem_Ostpreussen.pdf/28&oldid=- (Version vom 1.8.2018)