Seite:Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreussen.pdf/29

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

die Regierung kann, was sie Freisinniges geweckt, unterdrücken, aber nicht ertödten.

Diese drei wichtigen, im Verlauf weniger Monate erlassenen Gesetze waren ganz dazu geeignet, eine tüchtige Nationalrepräsentation vorzubereiten, – eine Nationalrepräsentation, welche das Band zwischen Fürsten und Volk fester knüpfen und dem zertrümmerten Vaterlande seine Bedeutsamkeit im europäischen Staatenbunde wiedererringen sollte. Daß dies Stein’s Absicht gewesen, geht augenfällig aus dem Circularschreiben[1] hervor, welches er kurz vor seinem durch Napoleon gebotenen Abgange (Ende November 1808) an die obersten Behörden der Preußischen Monarchie erließ. Folgende Stelle dieses merkwürdigen Actenstückes möge hier einen Platz finden:

„Eine allgemeine Nationalrepräsentation ist erforderlich. Heilig war mir und bleibe das Recht und die Gewalt unseres Königs. Aber damit dieses Recht und diese unumschränkte Gewalt das Gute wirken kann, was in ihr liegt, schien es mir nothwendig, der höchsten Gewalt ein Mittel zu geben, wodurch sie die Wünsche des Volks kennen lernen und ihren Bestimmungen Leben geben kann. Wenn dem Volke alle Theilnahme an den Operationen des Staats entzogen wird, kommt es bald dahin,

Anmerkungen

  1. Der Entwurf zu diesem sogenannten Stein’schen Testament ist von der Hand des jetzigen Oberpräsidenten v. Schön.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Jacoby: Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen. Verlag von Otto Wigand, Mannheim 1841, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vier_Fragen_beantwortet_von_einem_Ostpreussen.pdf/29&oldid=- (Version vom 1.8.2018)