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der Frohnen) die Bauern zu freien Eigenthümern gemacht. Daß bei allen diesen Einrichtungen Hardenberg, ebenso wie sein Vorgänger, stets eine künftige Volksvertretung im Auge hatte, spricht das von ihm gegengezeichnete Finanz-Edict vom 27. October 1810 klar aus. In demselben sagt der König: „Wir behalten uns vor, der Nation eine zweckmäßig eingerichtete Repräsentation, sowohl in den Provinzen als für das Ganze zu geben, deren Rath wir gern benutzen und in der wir unseren Unterthanen die Ueberzeugung fortwährend geben werden, daß der Zustand des Staats und der Finanzen sich bessere“ u. s. w.

Und so wurde schon im Februar 1811 eine interimistische Volksrepräsentation in Berlin versammelt, unter deren Mitwirkung eine Reihe der freisinnigsten organischen Gesetze zu Stande kam. Hardenberg’s am 23. Februar 1811 im Namen des Königs gehaltene Eröffnungsrede[1] begann mit den Worten:

„Wie ein guter Vater von seinen Kindern, fordert der König von seinen treuen Unterthanen nicht bloß Gehorsam, er wünscht Ueberzeugung bei ihnen hervor zu bringen, daß seine Verfügungen nur ihr wahres Wohl bezielen; – er will seine Anordnungen

Anmerkungen

  1. Eine Stelle aus dieser denkwürdigen Rede, die Unzulänglichkeit der Provinzialstände mit blos berathender Stimme betreffend, haben wir schon oben angeführt. –
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Johann Jacoby: Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen. Verlag von Otto Wigand, Mannheim 1841, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vier_Fragen_beantwortet_von_einem_Ostpreussen.pdf/31&oldid=- (Version vom 1.8.2018)