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außer Zweifel gestellt. Die vierte Frage erledigt sich dadurch von selbst. –




IV.
Was bleibt der Ständeversammlung zu thun übrig?

Das, was sie bisher als Gunst erbeten, nunmehr als erwiesenes Recht in Anspruch zu nehmen. –

Der Stamm, welcher Erbe hat an dem Hause Jsais, hat zuerst gesprochen, – und nicht werden die übrigen sich zu ihren Hütten heben. –


Königsberg, am Krönungstage 1841.

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Johann Jacoby: Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen. Verlag von Otto Wigand, Mannheim 1841, Seite 47. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vier_Fragen_beantwortet_von_einem_Ostpreussen.pdf/47&oldid=- (Version vom 1.8.2018)