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Die ständische Denkschrift, von dem üblichen Redeschmucke entkleidet, lautet:

Wir verzichten auf die „in veralteten Formen sich schwer bewegende Vertretung einzelner und bevorrechteter Stände“; wir wünschen dagegen „eine Vertretung des gesammten preußischen Landes“ und hoffen, daß der König die von seinem Vater am 22. Mai 1815 verheißene Versammlung der Landes-Repräsentanten dem Volke zuzusichern nicht anstehen werde. —

Theilnahme des Volkes — Leidende sowohl als mitwirkende - findet in jedem Staate, selbst den despotischen, statt; gering oft und unscheinbar im Frieden, tritt dieser Einfluß des Volks (wir haben’s erlebt) zur Zeit der Noth offen und mächtig hervor. Nicht diese allgemeine durch Naturnothwendigkeit bedingte Theilnahme kommt hier in Betracht, sondern allein die durch das Gesez festgestellte. Der Meinungs-Kampf über constitutionelle und absolute Regierungsform lößt sich in die einfache Frage auf:

soll die Regierung allein in den Händen abhängiger, besoldeter Beamten (Königl. oder Staatsdiener) sein;

oder

soll gesetzlich auch den selbstständigen Bürgern wahrhafte Einsicht und Theilnahme zustehen?

So allgemein gefaßt läßt diese Frage sich nicht beantworten, weil der zur Entscheidung erforderliche Maasstab: der sittlich-intellectuelle Standpunkt des Volks in jedem

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Johann Jacoby: Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen. Verlag von Otto Wigand, Mannheim 1841, Seite 1. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vier_Fragen_beantwortet_von_einem_Ostpreussen.pdf/6&oldid=- (Version vom 1.8.2018)