Seite:Vom Heerschilde 013.jpg

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Nachweis des Einschlagens solcher Auswege im Einzelfalle uns mehrfach einen Schluss auf die Heerschildverhältnisse der betreffenden Personen gestatten wird.

Das strenge Lehnrecht kennt nur einen Weg, auf welchem eine Person in den Genuss eines Lehngutes gelangen kann, mit welchem sie sich von dem veräussernden Vasallen ihres Heerschildes wegen nicht beleihen lassen kann, nämlich Auflassung des Gutes an den Herrn.

Diese konnte einmal geschehen zum Behufe der Wiederverleihung an den Erwerber.[1] So werden sehr häufig Reichslehen, welche einem Fürsten veräussert wurden, dem Könige aufgelassen, um sie dem Fürsten wiederzuleihen; beispielsweise sagt K. Friedrich 1217 von der Grafschaft im Ilzgau: comitatum — ab ipso duce (Bawarie) in manus eminentie nostre resignatum, statim presente et petente eodem duce contulimus memorato episcopo U. et sue ecclesie — titulo legalis feudi perpetuo possidendum.[2] Das setzt aber nicht allein die Einwilligung des Herren voraus, sondern auch, dass dieser Herr ein solcher war, dessen Mann der Erwerber ohne Niederung des Schildes werden konnte.

Traf letzteres nicht zu, so bot sich noch der Weg der Auflassung behufs Ueberlassung zu Eigen an den Erwerber.[3] Bei weitem am häufigsten kam das in Anwendung, wenn ein Lehngut Unfähigen, insbesondere nichtfürstlichen Kirchen übertragen werden sollte; sehr gewöhnlich gab wohl ein Herr von vornherein bestimmten Kirchen das Privileg, von ihm lehnrührige Güter von seinen Vasallen und Ministerialen erwerben zu dürfen. Doch finden sich auch Fälle, wo es offenbar geschah, um eine Niederung des Heerschildes zu verhindern. So verkauft im J. 1291 der Graf von Eschenloh dem Herzoge von Kärnthen die Burg Hörtenberg, welche er vom Herzoge von Baiern zu Lehn hatte; dieser überträgt dann die Proprietas der Burg dem Herzoge von

Kärnthen.[4]

  1. Näheres bei Homeyer S. 426.
  2. Mon. Boica 30 a, 56.
  3. Vgl. Homeyer S. 500.
  4. Hormayr Gesch. v. Tirol 1 b, 568.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 13. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_013.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)