Seite:Vom Heerschilde 037.jpg

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III.

Steht der Kaiser oder König nach der Lehre der Spiegel an der Spitze der ganzen Heerschildsordnung, hat er keinen Genossen, so kann er Niemandes Mann sein. Wollen wir das mit den Thatsachen vergleichen, so liesse sich zunächst daran denken, ob nicht ausserhalb des Kreises, welchen die Heerschilde der Spiegel umfassen, noch Raum für ein solches Verhältniss gegeben sei, ob der Kaiser Mann des Pabstes seien konnte, ohne seiner Würde zu vergeben; denn wenn, wollen wir den Ausdruck auf dieses Verhältniss anwenden, nach der auch im Sachsenspiegel vertretenen Auffassung der christlichen Gesammtordnung Pabst und Kaiser als Genossen zu betrachten sind, so würde nach einer andern, auch in den Schwabenspiegel übergegangenen Anschauung der Pabst als Uebergenosse des Kaisers erscheinen müssen.

Dass der Eid, welchen der zum Kaiser zu krönende deutsche König dem Pabste schwur, kein Lehnseid war, dass das Kaiserthum selbst nicht als päbstliches Lehen galt, dürfte nicht näher auszuführen sein.[1] Damit sind freilich Versuche, solche Anschauung zur Geltung zu bringen, nicht ausgeschlossen; und wenn Gregor VII vom Gegenkönige Rudolf das Versprechen verlangte : fideliter per manus meas miles b. Petri et illius (papae) efficiar, so dürfte doch bei den so bestimmt auf die Mannschaft hinweisenden Ausdrücken kaum zweifelhaft sein, dass dabei allerdings eine eigentliche Lehnsverbindung in der Absicht des Pabstes lag. Verstand sich aber auch Rudolf zur Mannschaft, so war das jedenfalls ein Ausnahmsverhältniss, welches für die spätere Auffassung wirkungslos bleiben musste.

Es wäre nun aber denkbar, dass der Kaiser einzelne Besitzungen vom Pabste zu Lehen gehabt hätte; und es wird ja wirklich angenommen, K. Lothar sei 1133 für die mathildischen Güter Mann des Pabstes geworden.[2] Nun scheinen

mir umgekehrt gerade die Ausdrücke der bezüglichen päbstlichen

  1. Vgl. Phillips Kirchenrecht 3a, 125 ff.
  2. Vgl. Jaffé Lothar. 134. Phillips Kirchenrecht 3a, 133.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_037.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)