Seite:Vom Heerschilde 049.jpg

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erst 1236 wurde der Kaiser für sich und seine männlichen Erben mit Mühlhausen und andern aufgezählten Orten, Burgen und Vogteien belehnt, wogegen er auf andere beanspruchte Lehnstücke verzichtete.[1] Auch für andere Kirchen, so Bamberg,[2] Speier,[3] Metz,[4] Basel,[5] Chur,[6] Passau,[7] Kempten,[8] Murbach,[9] Ottobeuern,[10] finden wir Belege, dass der Kaiser und seine Söhne theils die väterlichen Lehen fortbesassen, theils neue Lehnsverbindungen mit ihnen eingingen.

So war die Sache wieder auf demselben Wege, wie unter Friedrich I und Heinrich VI, und hätte auf die Weiterentwicklung der Reichsverhältnisse den bedeutendsten Einfluss üben können. Aber der Ausgang des staufischen Hauses setzte dieser Entwicklung ihr Ende. Selbst Anhänger der Staufer mögen die spätern Bedrängnisse des Hauses benutzt haben, um einzelne Lehnstücke wieder an sich zu bringen; heisst es in den Wormser Annalen, dass es dem Bischofe Richard gelungen sei, das längere Zeit entfremdete Wimpfen gegen bedeutende Geldsummen wieder an sich zu bringen,[11] so kann wohl nur K. Konrad der Verkäufer gewesen sein. Die zu den Gegnern gehörenden Kirchenfürsten werden schon mit der Absetzung des Kaisers die Lehen als heimgefallen eingezogen haben; nach der Hinrichtung Konradins fehlte dann überhaupt ein Lehnserbe. So belehnt 1269 der Bischof von Bamberg den Herzog von Baiern mit dem Truchsessamte und den dazu gehörigen Lehen, quod ad nos est libere devolutum, cum omnibus — iuribus, sicut inclite recordationis Fridericus Romanorum Imperator ab ecclesia nostra tenuit.[12]

Aber es ist doch auch jetzt von Ansprüchen des Reichs auf die staufischen Kirchenlehen mehrfach die Rede, in ähnlicher Weise, wie der Nachfolger eines Fürsten, der nicht dessen Lehnserbe war, glaubte, die Kirchenlehen, welche früher

mit dem Fürstenthume verbunden waren, dürften ihm nicht verweigert

  1. Huillard H. D. 4, 814.
  2. Mon. Boica 30 a, 133. 288. Quellen u. Erört. 5, 231.
  3. Huillard, H. D. 2, 900. 4, 556.
  4. Huillard H. D.Introd. 273.
  5. .Trouillat Mon. 1, 585.
  6. Mohr Cod. dipl. 1, 252.
  7. Mon. Boica 30a, 263.
  8. Mon. Boica 30a, 14.
  9. Huillard H. D. 4, 559.
  10. Huillard H. D. 1, 721.
  11. Mon. Germ. 17 ,52.
  12. Quellen u. Erört 5, 231.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 45. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_049.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)