Seite:Vom Heerschilde 055.jpg

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von Thüringen; der von Luxemburg von Frankreich, Brabant und Hennegau. Doch findet sich wenigstens kein Zeugniss, dass sie noch als Könige als Mannen ihrer Herren betrachtet worden wären, und wenigstens in einzelnen Fällen können wir nachweisen, dass man die Fortsetzung der Mannschaft als unstatthaft betrachtete; K. Wilhelm übertrug 1249 die schottischen Lehen seiner Schwester[1] und wusste von der Gräfin von Flandern Nachsicht der Mannschaft zu erwirken;[2] K. Heinrich aber trat nicht lange nach seiner Erhebung die Grafschaft überhaupt seinem Sohne ab.[3]

V.

Wenden wir uns zum zweiten Heerschilde, dem der geistlichen Fürsten, so wird nicht zu verkennen sein, dass dieser sich nur gezwungen der ganzen Ordnung einfügt. Bei den Weltlichen finden wir eine Stufenfolge; bei den Geistlichen beginnt und endet der Heerschild bei einer einzigen Klasse, welche jenen weltlichen nur schwer einzureihen ist; der Pfaffenfürst ist Vasall des Königs und ertheilt doch wieder diesem Lehen; und liegt das charakteristische Merkmal für den Fürsten darin, dass er sein Fürstenlehen unmittelbar vom Könige erhält, so ist der Laienfürst daneben wieder des Pfaffenfürsten Mann, was die Rechtsbücher ausdrücklich nicht als das ursprüngliche und damit anscheinend als ein dem ganzen Systeme nicht angemessenes Verhältniss bezeichnen. Auch bezüglich einer andern, allerdings nicht zunächst lehnrechtlichen Verbindung, lässt der Schwabenspiegel in auffallender Weise den Pfaffenfürsten auf gleiche Stufe mit dem Könige treten; dieser kann des Reiches Dienstmann an eine Reichskirche geben, ohne ihn zu niedern, nicht aber an einen Laienfürsten da dieser selbst ein Dienstmann des Reiches sei.[4] Belehnt der König den Bischof nicht mit einzelnen Reichslehngütern, sondern mit der gesammten Weltlichkeit seines Stiftes,

darf der Bischof keinen seiner Vasallen belehnen, ehe er selbst

  1. Mieris Charterboek 1, 249.
  2. Vgl. oben S. 19.
  3. Näheres Reichsfürstenstand, Bd. 2.
  4. Schwäb. Ldr. 158.
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Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_055.jpg&oldid=- (Version vom 30.4.2018)