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Danach muss sich allerdings im Reiche die Anschauung eines zur Mannschaft verpflichtenden Lehnsverhältnisses der geistlichen Fürsten zum Kaiser aus der Investitur mit den Regalien entwickelt haben. Aber schon der Umstand, dass sich aus derselben Wurzel in Frankreich ein solches Verhältniss nicht entwickelte, wird darauf hindeuten, dass diese Anschauung nicht schon gleichsam von vornherein mit der schärferen Ausbildung des Lehnwesens überhaupt gegeben war, dass es nicht Zufall ist, wenn wir in früherer Zeit wohl den Treuschwur, nicht aber Mannschaft der Bischöfe nachweisen können. So weit ich nun sehe, ist nicht früher, als unter K. Friedrich I, von der Mannschaft bei Investitur der geistlichen Fürsten die Rede. Die frühesten urkundlichen Beispiele gehören durchweg Burgund an; der Kaiser leiht 1157 dem Bischofe von Avignon die Regalien accepta ab eo debita fidelitate et hominio,[1] 1166 dem Erzbischofe von Vienne recepto ab ipso hominii et fidelitatis debito,[2] 1178 dem Bischof von Gap accepta ab ipso fidelitate et hominio und dem von Apt facta nobis et imperio debita fidelitate cum hominio.[3] Das Hominium wird also nicht etwa in ungenauer Fassung statt der Fidelitas gesetzt, sondern neben derselben betont; überall ergibt sich zugleich die Beziehung auf die gesammten Regalien der Kirche. Fehlen für Deutschland noch urkundliche Zeugnisse aus dieser Zeit, so ist daraus nicht zu schliessen, dass dieselbe Anschauung hier noch nicht Platz gegriffen hatte; denn hier sind uns überhaupt aus dieser Zeit Verbriefungen der Regalienverleihungen noch nicht erhalten, während wir wenigstens bei Schriftstellern schon entsprechenden Ausdrücken begegnen. So erzählt Helmold, der Kaiser habe Heinrich dem Löwen die Investitur der überelbischen Bischöfe zugestanden und der Herzog dann von ihnen verlangt: ut reciperent ab eo dignitates suas et applicarentur ei per hominii exhibitionem, sicut mos est fieri imperatori;[4] nach den Annalen von Kammerioh zum J. 1168

redet der Kaiser den neugewählten Bisohof an: Jubeo quippe

  1. Gallia christ 1, 142.
  2. Bosco Bibl. Floriac. 88.
  3. Gallia christ 1. 87. 78.
  4. Leibnitz Scr. 2, 612.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 62. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_066.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)