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Frankreichs.[1] Auch für die Entwicklung der burgundischen Verhältnisse dürfte zu beachten sein, dass der Delfin 1294 französischer Vasall wurde,[2] und 1337[3] und später auch der Graf von Savoien als solcher nachzuweisen ist; auch hier lautet 1355 die Ausnahme des Kaisers nicht unbedingt, sondern nur excepto imperatore Romano pro tempore quoad ea, quae iura et honores imperii concernunt,[4] was natürlich manchen Ausflüchten Raum geben konnte.

Von geringerem Gewichte sind die Lehnsverbindungen deutscher Fürsten und Magnaten mit andern fremden Königen. So mit Schottland; 1248 überträgt K. Wilhelm feudum ac terras, quam progenitores nostri comites Hollandie a domino illustri Scotorum rege et suis progenitoribus hactenus tenuerunt, seiner Schwester und deren Gemahl.[5] Der Herzog von Lothringen wird 1260 für tausend Mark vasallus ad forum et consuetudinem Castellae des K. Alfons von Kastilien, abgesehen von dem Dienste, welchen er ihm ratione imperii zu leisten hat.[6] Als Vasallen des Königs von Dänemark finden wir 1312 den Herzog von Pommern,[7] 1315 wird der Graf von Anhalt gegen fünfhundert Mark homo et vasallus des Königs,[8] 1323 nimmt der Herr von Meklenburg Herrschaften von ihm zu Lehen.[9]

Von wie weitgreifender politischer Bedeutung dieses ganze Verhältniss war, wie sehr es insbesondere die Versuche Frankreichs, sich in die Angelegenheiten der westlichen Reichstheile einzumischen, fördern musste, ist hier nicht weiter auszuführen. Entkleiden wir es der dem Charakter der Zeit angepassten besondern Form, so handelt es sich einfach um das später so stark betonte verhängnissvolle Recht der deutschen Stände, selbstständig Bündnisse mit dem Auslande einzugehen, wenn dieselben nur nicht gegen das Reich gerichtet waren.

Aus der Anschauung, dass der Fürst eines Königs Mann

  1. Lacomblet UB. 3, n. 1050 Anm.
  2. Hist. de Dauphiné 2, 74.
  3. Lünig Cod. dipl. It. 1, 651.
  4. Lünig C. d. It. 3, 1041.
  5. Mieris Charterboek 1, 249.
  6. Calmet Hist. de Lorraine 2, 486.
  7. Riedel Cod. dipl. Brandenb. II, 1, 329.
  8. Beckmann Anhalt 1, 86.
  9. Lünig RA. 9, 498.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 73. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_082.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)