Seite:Vom Heerschilde 096.jpg

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in Urkunde von 1091 konnte der Erzbischof als milites ecclesiae den Herzog von Sachsen, den Markgrafen von Stade und vier Grafen aufführen.[1]

Ist nun in den besprochenen Fällen der Charakter einer eigentlichen Lehnsverbindung nicht zu bezweifeln, indem die Laienfürsten nicht blos Benefizien von den Kirchen haben, sondern dafür auch Mannen derselben werden, so wird dieser im Norden auch da nicht zu bezweifeln sein, wo überhaupt in dieser Zeit von kirchlichen Benefizien der Laienfürsten die Rede ist. So erhielt Markgraf Otto von Meissen 1062 unter Bedingungen die beneficia Moguntini episcopatus in Thüringen, welche schon vor ihm sein Bruder Markgraf Wilhelm gehabt hatte;[2] der Pfalzgraf von Sachsen klagt 1073, dass ihm das beneficium, quod de abbatia Herolfesfelde magnum habuerit, auf Befehl des Königs entzogen sei.[3]

In Lothringen dürfte im allgemeinen die Entstehung des Verhältnisses etwas später fallen, als in Sachsen, reicht aber doch vielfach ziemlich weit in das eilfte Jahrhundert zurück. So insbesondere die Hoheit des Stiftes Köln über seine beiden mächtigsten Vasallen, den Herzog von Brabant und den Rheinpfalzgrafen. Die Entstehung der ersteren lässt sich genauer nachweisen. Nach einer wahrscheinlich auf die Altaicher Annalen zurückgehenden Nachricht erhielt der entsetzte Herzog Gottfrid von Oberlothringen, als er 1051 vom Kaiser seiner Haft entledigt wurde, Lehen von Köln.[4] In dieser Lehnsverbindung nun verblieb er auch, seit er 1065 Herzog von Niederlothringen wurde, wie sich bestimmt aus der Erzählung über die beabsichtigte Uebertragung der zu Stablo gehörigen Abtei Malmedy an Köln ergibt; es heisst, dass der Herzog als Vogt von Stablo sich der Sache der Abtei nicht so kräftig annahm, wie sein Vorgänger, und zwar, wie der Verdacht geäussert wurde, pro beneficio, quod ex eo (archiepiscopo) tenebat; später beauftragte ihn dann der Erzbischof super eius fidei sacramento in seiner Abwesenheit

  1. Hodenberg Hoyer UB. 8, 25.
  2. Lambert. Mon. Germ. 7, 162.
  3. Bruno. Mon. Germ. 7, 338.
  4. Ann. Altah. ed. Giesebrecht 84.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 92. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_096.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)