Seite:Vom Heerschilde 120.jpg

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geführt war, während nun doch bei der dadurch einmal gegebenen. Anschauung eines Zusammenhanges beider Verhältnisse und der bei der Investitur ebenso, wie beim Lehen vorliegenden Fortsetzung der Verbindung durch niedere Stufen, auch für diese gewisse Wechselbeziehungen beider nicht unbeachtet bleiben konnten. Reicht zu ihrer Beurtheilung die Lehre von dem Lehnrechte der Unfähigen, wie die Rechtsbücher sie bieten, nicht aus, haben sich überhaupt vielleicht nie allgemeingültige Normen für dieselben gebildet, so mag es uns doch immerhin zustehen, uns auf Grundlage der Thatsachen zu vergegenwärtigen, wie sie bei folgerichtiger Durchführung der der Theorie zu Grunde liegenden Anschauungen einzureihen gewesen wären.

X.

Bezüglich der Lehnsverbindung weltlicher Fürsten mit Laien sagen die sächsischen Rechtsbücher, der Fürst soll keines Laien Mann sein, als des Königs, und die schwäbischen setzen noch bestimmter hinzu: und ist er eines andern Laien Mann, so mag er nicht Fürst sein.[1] Dieser Satz bedarf nun, wie wir bereits erörterten,[2] insoweit einer Einschränkung, als die Fürsten nicht blos des deutschen Königs, sondern auch anderer Könige Mannen sein durften; und in der Beschränkung, dass der Laienfürst keines Genossen Mann sein darf, finden wir ihn durchweg sorgsam beachtet.

Dabei ist nun freilich zu erwägen, dass, wie ich anderweitig nachwies,[3] der Ausdruck Fürst in verschiedener Zeit in verschiedener Bedeutung gebraucht wurde. Der Fürst der Rechtsbücher entspricht nur der Anschauung eines engeren, vorwiegend durch lehnrechtliche Momente bedingten Fürstenstandes, wie dieselbe erst gegen Ende der Regierung K. Friedrichs I allgemein Platz gegriffen zu haben scheint. Er entspricht aber nicht der frühern Bedeutung des Worts, dem durch rein landrechtliche oder, wenn

  1. Sächs. Ldr. 3, 58 § 1. Lhr. 71 § 21. Schwäb. Ldr. 130. Lhr. 144.
  2. Vgl. oben S. 72.
  3. Vgl. Reichsfürstenst. § 33 ff.
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Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 116. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_120.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)