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1265 sogar Mann des Edelherrn von Waadt,[1] 1287 des Edeln von Chalons.[2]

Führten nun die früher aus Westfalen angeführten Beispiele doch nie über eine einfache Lehnsverbindung hinaus, so gelangen wir hier sogar auf doppelte und dreifache Lehnsverbindungen unter freien Herren. Die Grafen von Jülich, welche von andern Grafen belehnt waren, fanden wir vorhin als Herren zahlreicher Edeln. Aber auch nur für die Grafen würde eine Scheidung von zwei Stufen nicht ausreichen. Die Grafen von Vienne waren selbst wieder Vasallen der Grafen von Provence[3] und Savoien.[4] Die Grafen von Luxemburg hatten ihrerseits Lehen von blossen Magnaten, wie den Herzogen von Limburg,[5] den Grafen von Hennegau,[6] während andererseits gräfliche Vasallen von Luxemburg wieder Grafen zu Mannen hatten; so die Grafen von Bar die von Vaudemont[7] und Chiny,[8] die Grafen von Jülich den Raugrafen und die von Wittgenstein und Wilnau.[9] War der Graf von Namur Vasall des von Hennegau,[10] so hatte er den Grafen von Loos[11] und dieser wieder den Edeln von Eppenstein zum Manne,[12] Versuchen wir es hier Reihen durch Mannschaft verbundener Personen aufzustellen, so lassen sich aus den bisher angeführten Lehnsverbindungen Ketten bilden, bei welchen sogar noch Grafen auf der siebten Stufe stehen, auf welcher die Rechtsbücher die Lehnsverbindung überhaupt enden lassen; so 1. König; 2. Köln; 3. Rheinpfalz; 4. Limburg;[13] 5. Luxemburg; 6. Bar; 7. Vaudemont; oder 6. Jülich; 7. Wittgenstein. Ein Herbeiziehen einfacher Edelherren würde nach den mir bekannt gewordenen Belegen die Reihe nicht mehr verlängern.

Mit dem System des Sachsenspiegels sind diese Verhältnisse

  1. Wurstemberger Peter II. 4, 375.
  2. Matile Mon. de l'hist. de Neuchatel I, 220. 312.
  3. Papon Hist. de Provence 2, 96.
  4. Lünig Cod. dipl. It. 1, 642.
  5. Ernst H. de Limbourg 6, 213. Brussel Us. d. fiefs 1, 365.
  6. Mieris Charterboek 1, 279
  7. Calmet H. de Lorraine 2, 82. 448.
  8. Bertholet 6, 88.
  9. Lacomblet UB. 2, n. 633. 701. 1018. 3, n. 275.
  10. Reiffenberg Mon. 1, 492. Vgl. oben S. 132.
  11. Reiffenberg Mon. 1, 262.
  12. Joannis Specilegium. 315. 326.
  13. Vgl. oben S. 121.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 137. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_141.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)