Seite:Vom Heerschilde 142.jpg

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offenbar in keiner Weise mehr zu vereinen. Es könnte sich nun fragen, ob wir hier eine Mehrzahl von Heerschilden der freien Herren anzunehmen haben, oder aber ob etwa in diesen Gegenden die Beachtung der Lehre von der Niederung des Schildes auf den Stufen vom Fürsten abwärts überhaupt aufgehört habe. Gegen letzteres spricht zunächst, dass mir trotz der Häufung der Lehnsverbindungen dieser Art doch unter ihnen kein einziges Beispiel eines Kreuzens der Heerschilde vorgekommen ist. Weiter ist zu beachten, dass bei mehreren der Beispiele, welche wir für die Umgehung oder Verweigerung einer Niederung des Heerschildes anführten, gerade eine gegenseitige Belehnung lothringischer freier Herren vermieden werden sollte; so 1237 Belehnung des Walram von Limburg durch den Grafen von Jülich, 1267 des Grafen von Berg durch die Gräfin von Sain, 1331 des Grafen von Geldern durch den von Kleve.[1] Der Edle von Oye verkauft 1300 dem Edelherrn Luf von Kleve einen Waldtheil und leiht denselben dem Kämmerer des letztern auf so lange, bis derselbe die Belehnung vom Herrn, dem Grafen von Kleve, erwirken kann.[2] Reinald, Sohn des Pfalzgrafen von Burgund, heirathet 1282 die Erbin des Grafen Dietrich von Mömpelgard und erhält die Nachfolge in der Grafschaft zugesichert; dabei wird bedungen, dass Dietrich zwar die Grafschaft zu Lehen auftragen darf, aber nur dem Grafen von Burgund, den Königen von Frankreich oder Deutschland, dem Herzoge von Burgund oder dem Grafen von Champagne,[3] eine Bestimmung, für die offenbar nur der Gesichtspunkt des Heerschildes massgebend war. In dem Vertrage von 1237, in welchem der Graf Gottfried von Arnsberg seinem Vetter Graf Konrad von Rietberg alle Güter und Mannen nördlich von der Lippe abtritt, ist Rücksicht genommen auf solche, qui ab ipso comite Conrado infeudandi sunt, et a manibus suis forte recipere noluerint vel recepta resignaverint;[4] das ist doch wohl nur daraus zu erklären, dass Konrad als Herr von Kuik Mann anderer Grafen war, nicht

  1. Vgl. oben S. 27. 107. 10.
  2. Lacomblet UB. 2, n. 1068.
  3. Dunod Hist. des Sequanois 2, 605.
  4. Seibertz UB. 1, 264.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_142.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)