Seite:Vom Heerschilde 144.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

keine Lehnsverbindung derselben mit Grafen bekannt geworden; wird 1286 bei einer Sühne mit dem Grafen von Berg bestimmt, dass der Bruder des Edelherrn von Heinsberg Vasall des Grafen werden soll,[1] so dürfen wir daraus schliessen, dass er selbst sich als Genossen des Grafen betrachtete.

Finden wir demnach die Lehre von der Niederung des Heerschildes auch hier in unbezweifelter Wirksamkeit, scheint jeder darauf bedacht gewesen zu sein, sich die Stellung, welche, er in der Gliederung des Lehnsverbandes einnahm, zu wahren, so werden wir folgerecht auch mehrere Stufen für Grafen und Edle annehmen und mindestens drei Heerschilde lothringischer freier Herren unterscheiden müssen. Wiesen wir thatsächlich innerhalb des einen landrechtlichen Standes gar vier Lehnsstufen nach, so waren diese, so weit unsere Nachweise reichen, lediglich durch die Niederung von Luxemburg und Namur bedingt, und sollten sich diese Fälle nicht vermehren lassen, so möchten sie sich immerhin als Ausnahmen von der Regel fassen lassen. Aber selbst für die Regel würde uns eine Beschränkung auf zwei Stufen, doch schwerlich genügen dürfen; drei Stufen ergeben sich so häufig, dass man diese unzweifelhaft allgemein als ein statthaftes Verhältniss aufgefasst haben muss.

XIII.

Scheiden wir einmal Sachsen, weiter Lothringen als Gebiete eigenthümlicher Entwicklung aus, so scheinen sich für das übrige Deutschland die Verhältnisse des Heerschildes ziemlich übereinstimmend entwickelt zu haben; und für ihre Erörterung werden uns die Angaben des Schwabenspiegels den geeignetsten Anhalts- punkt bieten. Was den vierten und fünften Heerschild des Schwabenspiegels betrifft, so wird der vierte den freien Herren, der fünfte den Mittelfreien, der sechste den Dienstmannen zugesprochen. Die Gränze zwischen dem dritten und vierten Schilde ist hier durch den Gegensatz des Fürsten und Nichtfürsten scharf

  1. Lacomblet UB. 2, n. 588.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 140. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_144.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)