Seite:Vom Heerschilde 147.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

ist, welche sonst Nobiles oder Barones genannt wird.[1] Dass der Ausdruck nicht ausser Gebrauch kam, weil er bei geänderten Standesverhältnissen dem Stand der Edelherren nicht mehr in gleicher Weise wie früher entsprach, ergibt sich insbesondere aus dem Umstande, dass mit dem Aufkommen deutscher Urkunden nun der Ausdruck Freie vielfach da gesetzt wird, wo die lateinischen Nobiles gebrauchen. So in der Reichskanzlei, wo schon K. Rudolf 1281 von Grafen, Freien und Dienstmannen spricht,[2] und auch später der Ausdruck zur Bezeichnung der Edelherren beibehalten wird.[3] Weiter schon früher in manchen schwäbischen Urkunden; 1263 werden freye und rittere erwähnt, dann unter den Zeugen herr U. von Gutenberg ein freye den Rittern vorangestellt; 1265 ist Rede von dem edlen herren G. herren zu Goeskon und weiter mit Rückbeziehung auf ihn von dem vorgenannten freyen; 1269 heisst es der vrigie her W. von Clingin; 1273 finden wir einen freien Herrn von Geroldseck, 1281 von Regensberg; 1287 werden die von Regensberg und Laufen als frye von den Rittern geschieden;[4] 1308 heisst es herre C. der herzoge ein vri von Urselingen, herre W. von Zimmer ein vri, herre A. von Wildenstein ein vri.[5] Dass es sich hier überall um Edelherren im Gegensatze zu ritterlichen Dienstmannen handelte, bedarf keiner weitern Begründung.

Dieses Wiederauftreten des Ausdrucks mag damit zusammenhängen, dass man bereits den Ausdruck Nobilis gleichbedeutend mit Ritterbürtig gebrauchte und auch auf Dienstmannen bezog, so dass die Edelherren von diesen als Freie schärfer geschieden erscheinen konnten, als durch den Ausdruck Edle. Ganz bestimmt tritt das hervor, wenn 1256 der Graf von Kiburg dem Deutschorden erlaubt, tam milites nostros, qui vulgo dicuntur ministeriales nostri, quam alios homines nomen et caracterem nobilitatis (habentes}, etsi non sunt militaribus insigniis decorati, dummodo sint de militari prosapia civiliter

  1. Mon. Germ. 4, 453.
  2. Mon. Germ. 4, 428. 436.
  3. Vgl. Zöpfl Alterth. 2. 132.
  4. Neugart Cod. dipl. 2, 248. 257. 258. 267. 287. 304. 322.
  5. Schmid Mon. Hohenbergica 169.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 147. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_147.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)