Seite:Vom Heerschilde 187.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

sich die Ministerialen entweder vor oder gab sie an den geistlichen Reichsfürsten, welchem die Kirche unterworfen war. Dahin werden wir schon ziehen müssen, wenn 1074 bei der Gründung des Klosters Ravengirsburg durch den Grafen Bertold nur ein Theil der Servientes an das Kloster, die andern an das Stift Mainz kommen, und zwar, da ausdrücklich bestimmt wird, dass ihre Benefizien beim Mangel von Erben an das Kloster fallen sollen, offenbar nur zur Wahrung ihrer persönlichen Stellung.[1] Eine Verfügung des letzten Grafen von Markwardstein, wonach er sein patrimonium exceptis ministerialibus zur Gründung des Klosters Baumburg bestimmt, könnte eben so weit zurückreichen, ist uns aber nur aus späterer Aufzeichnung bekannt.[2] Später finden wir zahlreiche Belege. Ein Edler von Kirchheim vermacht 1092 sein gesammtes Eigen an das Kloster Allerheiligen zu Schaffhausen, exceptis militaris vite personis;[3] der Erzbischof von Trier macht 1098 eine Schenkung an das Stift S. Simeon, aber exceptis familiaribus, qui archiepiscopales servientes dicuntur;[4] als 1126 die Grafen von Kappenberg ihren ganzen Besitz zu Klosterstiftungen verwandten, gaben sie centum et quinque ministeriales copiose inbeneficiatos an den Bischof von Münster;[5] 1128 schenkt der Edle Udo alle seine Güter an Ravengirsburg, aber die ministeriales inbeneficiatos an Mainz,[6] und zwar auch so, dass beim Mangel von Erben ihre Benefizien an das Kloster kommen; 1135 widmet die Gräfin von Saarbrück ihr Eigen zur Gründung eines Klosters exceptis solis ministerialibus;[7] bei Stiftung des Klosters Meer durch die Gräfin von Ahr 1166 werden alle Ministerialen der Kölner Kirche vorbehalten;[8] um 1170 gibt Ulrich von Trasp nobiliores quosque ministerialium suorum an das Bisthum Chur, reliquos vero, scilicet humiliores de familia sua an das Kloster Marienberg;[9] der Edle von Wetteringen schenkt 1178 seine Besitzungen an verschiedene Kirchen, seine Ministerialen aber und die Lehngüter

  1. Beyer UB. 1, 431.
  2. Mon. Boica 2, 175.
  3. Wirtemb. UB. 1, 297.
  4. Beyer UB. 1, 452.
  5. Cod. dipl. Westf. 2, 6. 27.
  6. Beyer UB. 1, 515. 516.
  7. Beyer UB. 1, 537.
  8. Lacomblet UB. 1, n. 415.
  9. Mohr Cod. dipl. 1, 203.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 183. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_187.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)